Aktionsplan Schule des Arbeitskreises Bildung und Kultus der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag
München
16.02.2022
Der Arbeitskreis Bildung und Kultus tritt für ein qualitativ hochwertiges und verlässliches Bildungsangebot in Bayern ein. Wir machen uns dafür stark, dass die Schülerinnen und Schüler auch im dritten von der Corona-Pandemie geprägten Schuljahr individuell gefördert, angemessen gefordert und auf Leistungserhebungen, den Übertritt an eine weiterführende Schule oder auf Schulabschlüsse gut vorbereitet werden. Auf dem Höhepunkt der Omikronwelle ist der Infektionsschutz der Schulfamilie auf hohem Niveau aufrechtzuerhalten, um eine Durchseuchung der Kinder und Jugendlichen zu vermeiden. Für den Schulbetrieb sind nun zum Beginn des zweiten Schulhalbjahres die richtigen Weichenstellungen zu treffen. Aus unserer Sicht ist insbesondere Folgendes zu gewährleisten:
1. Es ist sicherzustellen, dass die Schülerinnen und Schüler durch Leistungserhebungen unter Corona-Bedingungen auch in diesem Schuljahr nicht überfordert werden. Die Ansprüche müssen fair, transparent und vergleichbar sein. Lehr-kräfte brauchen hier klare Leitlinien für etwa notwendige, lehrplanbasierte Schwerpunktsetzungen.
2. Dabei ist das anerkannt hohe bayerische Bildungsniveau nicht zu beschneiden: Bei der Einschränkung von Prüfungsstoff darf nur die Quantität, nicht die Qualität reduziert werden, damit die Schülerinnen und Schüler am Ende vollwertige Jahres-, Übertritts- oder Abschlusszeugnisse in Händen halten.
3. Die Regelungen für den Übertritt müssen erneut fair und pädagogisch sinnvoll sein und die Schülerpersönlichkeit im Blick haben. Auch wenn die letztliche Verantwortung für die konkrete Umsetzung bei der jeweiligen Lehrkraft liegen muss, sind auch hier einheitliche und verbindliche Vorgaben erforderlich.
4. Für die Abschlussprüfungen im Schuljahr 2021/2022 braucht es wie in den bei-den vergangenen Jahren angepasste Rahmenbedingungen: Schülerinnen und Schüler sowie ihre Lehrkräfte müssen für ihre Schulart genau wissen, was für die Abschlussprüfungen vorzubereiten ist und was nicht. Der Umfang des Prüfungsstoffes ist so zu bemessen, dass er auch in Fällen, in denen Quarantäne oder sonstige Einschränkungen mehr als einmal einen regulären Präsenzunter-richt unmöglich gemacht haben, in der Prüfungsvorbereitung gut bewältigt werden kann.
Dies gilt für weiterführende und berufliche Schulen gleichermaßen. Gerade an letzteren stehen die (Kammer-)Prüfungen schon bald an. Eine besonders enge Feinabstimmung zwischen Schule und Ausbildungsbetrieben sowie Kammern ist unerlässlich.
5. Damit die Schulen dies leisten können, benötigen sie die optimale Unterstützung durch das Kultusministerium und die Schulaufsicht. Es ist zwingend erforderlich, dass – auch in Pandemiezeiten – Vorgaben und Anordnung durch KMS einen angemessen zeitlichen Vorlauf haben. Schulleitungen brauchen das rechte Maß an zeitgerechten Vorgaben, um bei der Umsetzung der Maßgaben sowohl die nötige Rückendeckung als auch die erforderliche Flexibilität zu haben.
6. Sobald die Omikronwelle weitere Lockerungen zulässt, die im Schulbereich mit größtmöglichem Augenmaß vorzunehmen sind, ist bei Erleichterungen besonders der Schulsport als einziges Bewegungsfach zu beachten: Kinder und Jugendliche brauchen nach zwei Jahren Pandemie, in denen in Schule und Frei-zeit viel Bewegung auf der Strecke geblieben ist, den Ausgleich durch den Schulsport dringender denn je.
7. Wir begrüßen die breitangelegte Informationskampagne, mit der das Kultusministerium im Herbst 2021 die Schulträger konkret und umfassend bei der Antragstellung der Mittel aus dem DigitalPakt Schule 2019-2024 unterstützt hat. Trotz dieser Bemühungen stellt die Abrufung der DigitalPakt-Mittel viele kommunale Schulträger immer noch vor Probleme. Diese sind sehr rasch im direkten Austausch zwischen dem Kultusministerium, den Regierungen und den Kommunalen Spitzenverbänden zu klären und zu lösen. Die bereitstehenden Mittel müssen umfassend und zügig bei den Schülerinnen und Schülern ankommen. Der Einsatz spezieller Medienberater soll geprüft werden.
8. Fördermittel für die IT-Administration an Schulen müssen über die Sachaufwandsträger noch schneller und umfänglicher als bisher zugänglich gemacht werden. Die neue IT-Ausstattung soll nicht nur in Schulen ankommen, sondern auch zeitnah und zuverlässig funktionieren.
9. Inklusion und Integration müssen auch in der Coronazeit vollumfänglich in den Blick genommen werden: Der Ausbau personeller und sächlicher Ressourcen ist weiterhin intensiv voranzutreiben. Daneben sind auch die Stellen für Schulpsychologen und Schulsozialpädagogen im Rahmen von „Schule öffnet sich“ auszubauen.
10. Die Träger der Erwachsenenbildung sollen gebeten werden, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Stellen, Mittel und umsetzbaren Schwerpunktsetzungen ihre Freizeit- und/oder Ferienangebote auch auf die pandemiebedingt not-wendigen, ergänzenden Bedarfe der Schülerinnen und Schüler auszurichten.