Anhebung der Budgetbeträge für schulische Ganztagsangebote
München
27.06.2017
Gudrun Brendel-Fischer und Kerstin Schreyer:
Mehr Geld für schulische Ganztagsangebote - CSU-Fraktion erreicht Anhebung der Budgetbeträge
"Mit dem heutigen Beschluss des Ministerrats zur Anhebung der Budgetbeträge für schulische Ganztagsangebote hat die Staatsregierung einen wichtigen Schritt zur Qualitätssicherung im Ganztag getan", freuen sich Gudrun Brendel-Fischer und Kerstin Schreyer, die beiden Vorsitzenden der Projektgruppe Ganztagsschule der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag. Die Anhebung geht auf eine Initiative der Landtags-CSU zurück.
Die staatlichen Zuschüsse für schulische Ganztagsangebote sollen ab dem Schuljahr 2017/18 um 8,75 Prozent erhöht werden. "Damit kommt die Staatsregierung einer sehr berechtigten Forderung der Wohlfahrtsverbände entgegen, für die wir als CSU-Fraktion uns bereits seit rund einem Jahr intensiv einsetzen", verdeutlicht Brendel-Fischer. "Als Kooperationspartner für die Durchführung schulischer Ganztagsangebote sind freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe, aber auch Fördervereine und Elterninitiativen unverzichtbare Partner", stellt Schreyer fest. "Das eingesetzte Personal der Träger leistet hervorragende Arbeit. Damit das angesichts steigender Personalkosten auch so bleibt, ist die nun beschlossene Anhebung der staatlichen Förderung extrem wichtig. Denn nur mit einer angemessenen Förderung können wir die hohe Qualität schulischer Ganztagsangebote, soweit sie in der Hand externer Partner liegen, erhalten."
Die Maßnahme wird im aktuellen Doppelhaushalt mit rund 20 Millionen Euro zu Buche schlagen. "Das ist eine wichtige Investition, die vielen Kindern und Familien in Bayern zugutekommt", sind Brendel-Fischer und Schreyer überzeugt.
Hintergrund: Schulische Ganztagsangebote werden in Bayern vollständig (offene Ganztagsschule) beziehungsweise teilweise (gebundene Ganztagsschule) mit externem Personal umgesetzt, das in der Regel bei einem Kooperationspartner beschäftigt ist. Den Schulen wird für die Finanzierung des zusätzlichen Personalaufwands seitens des Freistaats sowie - zu einem kleineren Anteil - der jeweiligen Kommune ein Budget zur Verfügung gestellt, das sich nach Anzahl der Gruppen beziehungsweise Klassen und der Schulart bemisst. Aufgrund von Personalkostensteigerungen, etwa infolge von tariflichen Lohnerhöhungen, wurde bereits mit Wirkung zum Schuljahr 2014/15 eine Erhöhung des Budgets vorgenommen. Mit der nunmehr vorgenommenen, erneuten Erhöhung des staatlichen Anteils werden die nach 2014 erfolgten Personalkostensteigerungen infolge der Tariferhöhungen abgebildet.