Klaus Steiner und Tanja Schorer-Dremel: Biber und Kormoran Einhalt gebieten
"Allein im Jahr 2016 wurden durch den Biber verursachte Schäden in Höhe von über 600.000 Euro gemeldet - die tatsächlichen jährlichen Schäden dürften in Millionenhöhe liegen", stellt Klaus Steiner fest. Als Mitglied des Landwirtschaftsausschusses möchte der CSU-Abgeordnete daher mit zwei Anträgen dem Biber, aber auch dem Kormoran Einhalt bieten.
"Speziell auf den Biber bezogen geht es darum, dass die bayerischen Landräte bisher selbst entscheiden können, ob Tiere auf Antrag in bestimmten Abschnitten entnommen werden dürfen", erklärt Tanja Schorer-Dremel, zuständige Berichterstatterin im federführenden Umweltausschuss, in dem heute der erste Antrag beschlossen wurde. "Wir möchten diese Bestimmung dahingehend ändern, dass begründete Anträge auf Entnahme künftig nicht nur genehmigt werden können, sondern genehmigt werden sollen. Wir erhoffen uns davon auch, dass künftig in ganz Bayern die gleiche Praxis für die Entnahme von Bibern zur Anwendung kommt."
Der zweite Antrag, den Steiner heute in den Landtag eingebracht hat, befasst sich mit der Geltungsdauer der sogenannten Artenschutzrechtlichen Ausnahmeverordnung. Dort ist unter anderem festgeschrieben, dass "zur Abwendung erheblicher fischereiwirtschaftlicher Schäden und zum Schutz der heimischen Tierwelt" der Abschuss von Kormoranen erlaubt sein kann. Ähnliches gilt für den Biber "zur Abwendung erheblicher wirtschaftlicher Schäden sowie aus Gründen der öffentlichen Sicherheit". "Diese Verordnung gilt aktuell nur bis zum 15. Juli 2017", so Steiner. "Da aber die Bestände von Kormoran und Biber nicht gefährdet sind, sondern im Gegenteil nach wie vor viele Schäden durch die beiden Tierarten gemeldet werden, möchten wir die Geltungsdauer der Verordnung um zehn Jahre bis 2027 verlängern."
Beide Anträge sind für Steiner und Schorer-Dremel eine wichtiger Schritt in die richtige Richtung: "Damit wird das bayerische Biber- und Kormoran-Management noch effektiver, ohne jedoch gleichzeitig die Tierarten insgesamt zu gefährden. Ziel ist, dass unseren Teich-, Land- und Forstwirten künftig weniger Schäden entstehen." Durch den hohen Schutzstatus und das Fehlen natürlicher Feinde hätten sich beide Tierarten inzwischen so gut entwickelt, dass in manchen Regionen die verursachten Schäden überwiegen. "Längerfristig muss man generell über deren Schutzstatus nachdenken", resümiert Steiner.