Finanzierung der Stadthallensanierung läuft, siehe Pressemeldung des Finanzministeriums:
Pressemitteilung Nr. 366/17
München, 4. August 2017
des Bayerisches Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat
SÖDER: FREISTAAT FÖRDERT SANIERUNG UND UMBAU DER STADTHALLE IN BAYREUTH
Finanzminister übergibt Förderbescheid in Höhe von 6.000.000 Euro
Die Stadthalle in Bayreuth wird grundlegend saniert und zu einem modernen Kulturzentrum ausgebaut. "Der Freistaat unterstützt im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs die notwendige Generalsanierung mit einem Fördersatz von 75 Prozent. Wir setzen damit wichtige Impulse für den Kulturstandort Bayreuth", stellte Finanz- und Heimatminister Dr. Markus Söder bei der Übergabe des Förderbescheids in Höhe von sechs Millionen Euro an die Ober-bürgermeisterin der kreisfreien Stadt Bayreuth, Brigitte Merk-Erbe, am Freitag (04.08.) in Nürnberg fest. Bei dem Förderbescheid handelt es sich um den ersten Teilbetrag der gesamten Förderung der Baumaßnahme in Höhe von über 23 Millionen Euro aus Mitteln des kommunalen Finanzausgleichs.
Die Förderung durch das Finanzministerium erfolgt im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs. "Die Staatsregierung fördert Investitionen an kommunalen Theater- und Konzertsaalbauten bayernweit, um auch der Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Kulturbereich Rechnung zu tragen. Flächendeckende Kultureinrichtungen gehören zu unserer Heimatstrategie", betonte Söder. Im Rahmen der Theaterförderung sind auch Investitionen für kommunale Kultureinrichtungen am Sitz einer Bezirksregierung in Gebäuden förderfähig, die auch als Theater- oder Konzertsaal genutzt werden, sofern die Kommune nicht bereits über einen nach Art. 10 FAG geförderten Theater- oder Konzertsaalbau verfügt. Der Regelfördersatz von 75 Prozent trägt dabei dem Umstand Rechnung, dass die Standortkommunen eine besondere finanzielle Belastung im Kulturbereich zu schultern haben, die weit über das eigene Einzugsgebiet ausstrahlt. Die Sanierung der Stadthalle in Bayreuth wird zusätzlich auch aus Mitteln der Städtebauförderung durch die Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr sowie aus Mitteln der Oberfrankenstiftung gefördert.
Die Fördermittel für den kommunalen Hochbau sind Bestandteil des unverändert kommunalfreundlichen bayerischen Staatshaushalts, in dem jeder vierte Euro für Gemeinden, Landkreise und Bezirke vorgesehen ist. Der kommunale Finanzausgleich weist 2017 mit 8,9 Milliarden Euro ein Rekordvolumen auf. Ein Schwerpunkt liegt 2017 auf der Stärkung der kommunalen Investitionskraft. Dies zeigt sich insbesondere durch die deutliche Anhebung der Mittel für die Förderung des kommunalen Hochbaus um 70 Millionen Euro auf nunmehr 500 Millionen Euro.
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