Förderung der Gemeinden in Härtefällen läuft weiter
München/Bayreuth
13.05.2019
Seit Anfang 2016 fördert der Freistaat in besonderen Härtefällen die Gemeinden bei der Sanierung bestehender Trink- und Abwasseranlagen. Pro Jahr stehen hierfür bis zu 70 Mio. Euro zur Verfügung. „Mit dem Ende des Jahres 2019 sollte diese Förderung allerdings auslaufen. Dass sie nun weitergeführt und ausgebaut wird, darf die CSU-Fraktion im Landtag als ihren Erfolg verbuchen“, erklärt die CSU-Landtagsabgeordnete Gudrun Brendel-Fischer und verweist auf den Antrag der Regierungsfraktionen, der im Umweltausschuss einstimmig verabschiedet wurde. „Dank der verbesserten Förderrichtlinien können 10 bis 15 Prozent der Gemeinden in Bayern, die bisher aus verschiedenen Gründen nicht berücksichtigt werden konnten, ebenfalls eine Förderung bekommen“, sagt sie.
Für Maßnahmen, die seit Einführung der Härtefallförderung im Jahr 2016 begonnen, aber noch nicht abgerechnet wurden, gelten nun auch die günstigeren Bedingungen der aufgrund der letzten Evaluierung geänderten Richtlinien. Dies betreffe insbesondere die Anlagenförderung, so die Bayreuther Politikerin.Dass die Gemeinden im Härtefall vom Freistaat unterstützt werden, sei wichtig, denn es vermeide unzumutbare Belastungen der Bürgerinnen und Bürger bei der Sanierung bestehender Trink- und Abwasseranlagen. „Bayerns Wasser hat eine hervorragende Qualität. Unsere Wasserversorgung und Abwasserentsorgung ist bezahlbar und liegt deutlich unter dem Bundesdurchschnitt. Und das soll auch so bleiben“, betont Gudrun Brendel-Fischer.