Freistaat fördert Kulturprojekte in Bayreuth aus dem Kulturfonds 2019 mit 329.000 Euro
Bayreuth
22.05.2019
„Über die Verteilung der Mittel in Höhe von über 6,5 Millionen Euro im Bereich Kunst hat heute der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst beraten und der Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen beschlossen. Damit können in diesem Jahr 140 Kulturprojekte in ganz Bayern gefördert werden.“, teilt die Bayreuther CSU-Landtagsabgeordnete Gudrun Brendel-Fischer mit.
Gemessen an der Gesamtsumme profitiert Oberfranken am stärksten. „Über 1,5 Mio. Euro investiert der Freistaat in oberfränkische Kulturprojekte“, betont die Abgeordnete, in deren Stimmkreis folgende Maßnahmen Fördermittel erhalten.
Kunstverein Bayreuth:
- Fortsetzungsmaßnahme - Kunstaustausch zwischen der chinesischen Provinz Yunnan und Franken; 9.000 €
Richard-Wagner-Stiftung Bayreuth: Jubiläumsausstellung zum 100. Geburtstag Wolfgang Wagners: 95.500 €
Stadt Bayreuth: Sonderausstellung „Denken in Bildern“ (Aby-Warburg-Projekt); 20.000 €
Gesellschaft der Kulturfreunde Bayreuth e.V.: Sonderkonzert für Kinder und Familien „Peter und der Wolf“; 3.000 €
Internationale Siegfried Wagner Gesellschaft e.V.: Opernaufführungen und sinfonisches Konzert mit Werken Siegfried Wagners anlässlich seines 150. Geburtstags; 100.000 €
Bürgermeister-Bernd-Mayer-Stiftung: - Fortsetzungsmaßnahme – Archivierung und Zugänglichmachung der Sammlung der Bernd-Mayer-Stiftung; 2.000 €
Evang.-luth. Dekanatsbezirk Bayreuth-Bad Berneck: - Fortsetzungsmaßnahme - Aufbau eines Archivs über die Markgrafenkirchen in Oberfranken; 50.000 €
Richard-Wagner-Stiftung: Aufarbeitung der Zustiftung "Wolfgang Wagner"; 49.500 €
„Mit der Förderung von 329.000 Euro können wir das Kulturangebot unserer Region um eine weitere Facette bereichern. Der Freistaat zeigt sich mit der Förderung aus dem Kulturfonds auch in diesem Jahr wieder als ein verlässlicher Partner in der Kulturförderung“, so Brendel-Fischer abschließend.
Eine wichtige Nachricht an die Kulturschaffenden für das nächste Jahr: Neu am Verfahren ist, dass die Antragsfrist um einen Monat von 1. November auf 1. Oktober des Vorjahres vorverlegt wurde. Für Vorhaben in 2020 gilt also der Stichtag 1. Oktober 2019. Das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst wird die Kulturschaffenden über die Verlegung des Termins noch einmal auf geeigneten Informationskanälen informieren.