Geändertes Feuerwehrgesetz stärkt berufliche und freiwillige Feuerwehren
Über wichtige Änderungen beim Bayerischen Feuerwehrgesetz hat der Bayerische Landtag heute beschlossen. "Wichtigster Punkt der heutigen Abstimmung war die Anhebung der bestehenden Altersgrenze für den Feuerwehrdienst von 63 auf 65 Jahre, denn damit wollen wir das Einsatzkräftepotenzial vor Ort sicherstellen", erklärt die Bayreuther CSU-Landtagsabgeordnete Gudrun Brendel-Fischer.
Dazu gehört auch, dass bereits junge Kinder an die wichtige öffentliche Einrichtung Feuerwehr herangeführt werden können. "Den Gemeinden wird nun die Möglichkeit eröffnet freiwillig selbst die Nachwuchsarbeit ihrer Feuerwehr zu stärken und Kinder ab dem vollendeten 6. Lebensjahr in Form einer Kinderfeuerwehr an diese wichtige Aufgabe heranzuführen", erläutert Brendel-Fischer. "Natürlich auf spielerische Weise, denn erst von 12 bis 18 Jahren können Jugendliche als Feuerwehranwärter Dienst leisten, um danach in die aktive Wehr zu wechseln. Das bleibt auch so", ergänzt sie.
Wie auch sonst waren bei dieser Gesetzesänderung alle betroffenen Verbände eng ins Verfahren eingebunden. So wird, neben vielen weiteren Punkten, künftig auch die kommunale Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Feuerwehren erleichtert.
Künftig darf die Feuerwehr auch bei Übungen auf öffentlichen Straßen die Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen durch das Aufstellen von Verkehrszeichen vornehmen. "Das konnte bisher nur die zuständige Straßenverkehrsbehörde", erklärt die stellvertretende Fraktionsvorsitzende im Bayerischen Landtag Gudrun Brendel-Fischer.
Nach den Worten der Bayreuther CSU-Politikerin leisten in Bayern aktuell rund 320.000 Personen aktiven Feuerwehrdienst, davon 310.000 ehrenamtlich.