Ein befristetes Sonderförderprogramm sorgt dafür, dass bei den kommunalen Feuerwehren in Bayern die Ausstattung mit einer zweiten Garnitur Einsatzkleidung gefördert wird.
„Die Garnitur besteht aus Feuerwehrschutzhose und Feuerwehrschutzjacke und ist für die Atemschutzgeräteträger bestimmt“, erklärt die CSU-Landtagsabgeordnete und Ehrenamtsbeauftragte der Bayerischen Staatsregierung Gudrun Brendel-Fischer. „Wer in diesem gefährlichen Bereich ehrenamtlich unterwegs ist, soll eine bestmögliche Ausstattung erhalten“, sagt sie. „Gerade bei länger andauernden Einsatzlagen ist es sinnvoll, wenn den Atemschutzgeräteträgern noch eine frische Garnitur zur Verfügung steht, um kontaminierte oder verschmutzte Einsatzkleidung wechseln zu können“.
Das Programmvolumen - bestückt mit Mitteln der Feuerschutzsteuer - beträgt 9 Mio. Euro, was bedeutet, dass in den Haushaltsjahren 2018-2021 jährlich 2,25 Mio. Euro zur Verfügung stehen. Wie Brendel-Fischer mitteilt, verfallen die Fördermittel nicht, wenn sie in einem Haushaltsjahr nicht voll Anspruch genommen wurden, sie werden vielmehr dem darauffolgenden Haushaltsjahr zugeschlagen. Für die Förderung der Feuerwehrschutzhose und -jacke nach DIN EN 469, Leistungsstufe 2 (XYZ) gelten Festbeträge. Befristet ist das Sonderförderprogramm vom 01.08.2018 bis zum 31.12.2021. Zuwendungsberechtigt sind die Gemeinden für die Atemschutzgeräteträger ihrer Freiwilligen Feuerwehren.
Unter dem nachfolgenden Link stellt die Regierung von Oberfranken als zuständige Förderbehörde sowohl Formulare als auch alle nötigen Informationen bereit: https://www.regierung.oberfranken.bayern.de/service/download/formulare/sicherheit/feuerwehrwesen.php