Seit mehr als fünf Jahrzehnten werden die Programme der Städtebauförderung von den bayerischen Gemeinden, Märkten und Städten gerne für Projekte der städtebaulichen Erneuerung genutzt. „Da sich jedoch der überwiegende Teil des bayerischen Gebäudebestandes in privater Hand befindet, ermöglicht es der Freistaat den Kommunen schon seit langem Fördermittel der Städtebauförderung zusammen mit einem gemeindlichen Eigenanteil an private Vorhabenträger weiterzureichen“, erklärt CSU-Landtagsabgeordnete Gudrun Brendel-Fischer.
„Diese privaten Baumaßnahmen im Gebäudebestand sind vor allem im Hinblick auf den dringend benötigten Wohnraum äußerst wichtig“, betont sie. Weil die Mittel der Städtebauförderung mit geringem Aufwand beantragt werden können, konnten bereits tausende Gebäudeeigentümer mit dieser pauschalierten Förderung dazu animiert werden, ortsbildverträglich Fassaden und Dächer zu sanieren. „Ein Erfolg, der nun zu einer Erweiterung des Förderprogramms führte“, freut sich Brendel-Fischer.
Künftig wird es auch möglich sein, das unkomplizierte Regelwerk des Förderprogramms auf die umfassende Sanierung leerstehender Gebäude anzuwenden. So können beispielsweise junge Familien, die innerorts ein Haus kaufen und für sich herrichten wollen, davon profitieren.
Gleichzeitig möchte der Freistaat damit auch einen Beitrag zum Flächensparen leisten.