Menschen mit hochgradiger Sehbehinderung werden unterstützt
München
04.08.2016
Menschen mit hochgradiger Sehbehinderung werden unterstützt
Stellvertretende CSU-Fraktionsvorsitzende Gudrun Brendel-Fischer freut sich, dass auf Initiative der CSU-Landtagsfraktion auf der Klausurtagung der bayerischen Staatsregierung in St. Quirin beschlossen wurde, dass ab dem Jahr 2018 nicht nur blinde und taubblinde Menschen, sondern auch Menschen mit einer hochgradigen Sehbehinderung unterstützt werden sollen.
Das so genannte Teil-Blindengeld wurde bereits im November 2014 im Arbeitskreis für Arbeit und Soziales, Familie und Integration der CSU-Fraktion diskutiert. Auf Wunsch des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes e.V. (DBSV) strebte die CSU-Fraktion über das Bundesteilhabegesetz eine bundesweit einheitliche, gerechte Blindengeldlösung an. Weil diese derzeit aber nicht absehbar ist, schlägt Bayern bei der Unterstützung hochgradig sehbehinderter Menschen einen eigenen Weg ein.
Wie Abgeordnete Gudrun Brendel-Fischer mitteilt, werden ab 2018 jährlich 12 Millionen Euro im Haushalt bereitgestellt. Da hochgradig sehbehinderte Menschen in ihrem Alltagsleben oft ähnliche Einschränkungen wie erblindete Menschen erleben, wurde es Zeit ihnen eine entsprechende Hilfestellung zukommen zu lassen.