Neues Programm zur Verbesserung der Mobilfunkversorgung für Kommunen
Bayreuth
12.12.2018
Gudrun Brendel-Fischer weist Kommunen auf neues Programm zur Verbesserung der Mobilfunkversorgung hin – Hohe Zuschüsse können beantragt werden
Die Gemeinden können seit Anfang des Monats Fördermittel beantragen, um Funklöcher bei der Mobilfunkversorgung zu schließen und Gebiete aufzurüsten, die bisher noch mit Sprachmobilfunk unversorgt sind. Darauf hat jetzt die CSU-Landtagsabgeordnete Gudrun Brendel-Fischer hingewiesen. Mitte November hatte die EU-Kommission das bayerische Förderprogramm genehmigt, das deutschlandweit das erste Mobilfunk-Förderprogramm ist.
Mit dem Programm will der Freistaat eine leistungsfähige digitale Infrastruktur in allen Teilen Bayerns schaffen. „Nur wenn wir in allen Landesteilen eine optimale Versorgung mit Kommunikationstechnik haben, sind wir zukunftsfähig und fördern den ländlichen Raum. So können auch dort innovative Geschäftsmodelle und zukunftsfähige Arbeitsplätze entstehen“, sagte Gudrun Brendel-Fischer.
Der Freistaat unterstützt die Kommunen beim Bau von Masten in bisher unversorgten Gebieten. Sie erhalten bis zu 80 Prozent Förderung, in Räumen mit besonderem Handlungsbedarf sogar bis zu 90 Prozent. „Das Programm ist ein Angebot an die Kommunen und basiert auf Freiwilligkeit. Es entspricht unserer Vorstellung von einem partnerschaftlichen Verhältnis von Staat und seinen Kommunen“, so die CSU-Abgeordnete.
Die Kommunen könnten wählen, ob sie einen direkten Bauauftrag erteilen oder eine Baukonzession vergeben. In der Bauauftragsvariante errichtet die Gemeinde den Mast selbst und vermietet ihn dann an die Netzbetreiber. In der Baukonzessionsvariante vergibt die Gemeinde eine Baukonzession an ein Unternehmen. Dieser Konzessionär plant, baut und betreibt den Mobilfunkmast auf eigenes Risiko.
Gudrun Brendel-Fischer wies darauf hin, dass sich interessierte Kommunen an das Mobilfunkzentrum bei der Regierung der Oberpfalz wenden können, das zentraler Akteur bei der Abwicklung des Förderprogramms ist.
Ob Versorgungslücken im Gemeindegebiet vorliegen, die zu einer Teilnahme am Förderprogramm berechtigen, stellt die interessierte Kommune anhand der Karte der Ist-Versorgung fest. Die Karte ist abrufbar unter www.mobilfunk.bayern. Für das Förderprogramm ist entscheidend, dass in der Gemeinde ein bisher mit Sprachmobilfunk unversorgtes Gebiet liegt und von den Netzbetreibern in den nächsten drei Jahren nicht verpflichtend oder eigenwirtschaftlich erschlossen wird.
„Mit dem Programm verbessern wir die konkrete Lebenssituation der Menschen, optimieren die Standortbedingungen für unsere Betriebe und machen den ländlichen Raum wieder ein Stück zukunftsfähiger. Das ist gute Politik für den Freistaat“, sagte Gudrun Brendel-Fischer abschließend.