Verbessertes Jugendarbeit-Freistellungsgesetz wurde auf den Weg gebracht
Bayreuth
15.03.2017
Verbessertes Jugendarbeit-Freistellungsgesetz wurde auf den Weg gebracht
Auf Antrag der CSU-Fraktion beschloss der Landtag gestern ein verbessertes Jugendarbeit-Freistellungsgesetz. "Damit können Arbeitnehmer jetzt leichter für ihre Jugendleitertätigkeit freigestellt werden", begrüßt die stellvertretende CSU-Fraktionsvorsitzende im Bayerischen Landtag Gudrun Brendel-Fischer diese Entscheidung. Die CSU reagiert mit der Gesetzesänderung auf neue Gegebenheiten im ehrenamtlichen Bereich und im Arbeitsleben. Hierzu sollen die Freistellungsmöglichkeiten flexibilisiert und der Freistellungsanspruch nicht mehr nach Tagen, sondern Veranstaltungen bemessen werden. Bisher kann ein Arbeitnehmer zum Zwecke der Jugendarbeit für höchstens 15 Arbeitstage und für nicht mehr als vier Veranstaltungen im Jahr Freistellung verlangen. Künftig können sich die Freistellungen auf zwölf Veranstaltungen verteilen. "Der denkbare Gesamtumfang der Freistellung je Arbeitnehmer wird durch das Gesetz nicht erhöht.", erläutert Gudrun Brendel-Fischer.
Mehr Organisations- und Planungssicherheit erhalten die Arbeitnehmer und die Jugendorganisationen, weil eine so genannte Genehmigungsfiktion eingefügt wurde. Das heißt, ein Freistellungsantrag soll als bewilligt gelten, wenn ihn der Arbeitgeber nicht gegenüber dem Antragsteller spätestens zwei Wochen vor Beginn des Freistellungszeitraums begründet ablehnt.
Nach den Worten der Bayreuther Abgeordneten liege es auch im Interesse der Arbeitgeber selbstständige und verantwortungsvolle Mitarbeiter im Unternehmen zu haben. Jugendarbeit sei in jedem Fall ein Gewinn für die Gesellschaft. Weiter sagt sie: "Wir haben aber auch die Sorgen der Wirtschaft sehr ernst genommen und eine Überprüfung der neuen Regelung nach zwei Jahren vorgesehen".