Die CSU-Landtagsabgeordnete Gudrun Brendel-Fischer freut sich, dass heute im Landtag die Änderung des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes beschlossen wurde: "Durch den Gesetzentwurf der CSU-Landtagsfraktion ergeben sich nun deutliche Verbesserungen für ehrenamtliche Retter, für die es bisher meist schwierig war sich für Fortbildungen während der Arbeitszeit vom Arbeitgeber freistellen zu lassen, erklärt sie. "Wer ehrenamtlich zum Schutz der Bevölkerung arbeitet, muss gut ausgebildet sein. Genau für diese Fälle werden wir die Freistellung für Retter künftig erleichtern. Dem Arbeitgeber wird in Zukunft der Ausfall seines Mitarbeiters durch den Freistaat für vom Innenministerium anerkannte Fortbildungsveranstaltungen erstattet", sagt die Bayreuther Politikerin Brendel-Fischer, die seit gestern den Posten als Ehrenamtsbeauftragte der Staatsregierung innehat. Dass die Retterfreistellung trotzdem ein Spagat sei, wisse sie. "Wir brauchen zwar gut ausgebildete Retter, aber auch die Firmen sollen während der Arbeitszeit mit der Anwesenheit ihrer Mitarbeiter rechnen können", stellt Gudrun Brendel-Fischer fest. Mit der jetzt gefundenen Regelung wird zumindest sichergestellt, dass die Arbeitgeber finanziell nicht belastet werden, wenn sie ihre Mitarbeiter für notwendige Fortbildungen im Bereich Rettungsdienst und Katastrophenschutz freiwillig freistellen. Ein gesetzlicher Anspruch ergibt sich daraus nicht. "Es ist und bleibt ein Ehrenamt. Ein Regelfall darf die Fortbildung während der Arbeitszeit nicht werden, sonst werden sich Arbeitgeber irgendwann hüten einen ehrenamtlichen Retter einzustellen", betont Brendel-Fischer. Bereits im vergangenen Jahr hatte der Bayerische Landtag mit den Stimmen der CSU-Fraktion die gesetzlichen Freistellungsansprüche für ehrenamtliche Helfer der Gefahrenabwehr umfassend erweitert.