Weiterer Rettungsschirm für die Erwachsenenbildung
München/Bayreuth
25.03.2021
MdL Gudrun Brendel-Fischer: Weiterer Rettungsschirm für die Erwachsenenbildung in Höhe von 5,5 Mio. Euro auf den Weg gebracht“
Bereits im Mai 2020 wurde für die bayerischen Träger und Einrichtungen der Erwachsenenbildung auf Grund des ersten Corona bedingten Lockdowns ein Rettungsschirm aufgespannt. Somit konnte ein Fortbestehen der Einrichtungen gesichert werden. Wie die Bayreuther CSU-Landtagsabgeordnete Gudrun Brendel-Fischer mitteilt, hatte der zweite Lockdown allerdings eine Verschärfung der wirtschaftlichen Situation der Einrichtungen zur Folge.
Um möglichen drohenden Insolvenzen der Einrichtungen der Erwachsenbildung und Bildungszentren besonders im ländlichen Raum sowie in Einrichtungen der außerschulischen Umweltbildung entgegenzuwirken, hat die Bayerische Staatsregierung nun erneut einen Rettungsschirm für die Träger und Einrichtungen der Erwachsenenbildung im Zuständigkeitsbereich des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus, des Staatsministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten und des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz, welche sich in einer akuten wirtschaftlichen Notlage befinden, aufgespannt.
„Bund und Länder haben mit den jüngsten Beschlüssen entschieden und konsequent reagiert“, sagt Gudrun Brendel-Fischer, Mitglied des Bildungsausschusses. „Mit der gestern in der Nacht in München erfolgten Zustimmung der CSU und FW-Abgeordneten zum Haushalt des Kultusministeriums ist ein weiterer wichtiger Schritt zum Erhalt der für unsere Region so wichtigen Einrichtungen der Erwachsenenbildung getan. 5,5 Mio. Euro sind ein klares Bekenntnis der Bayerischen Staatsregierung für diese wichtige Säule des Bildungswesens“, fährt Brendel-Fischer fort.
Der Landtag hat damit die von der Bayerischen Staatsregierung wie folgt vorgeschlagenen Maßnahmen freigegeben:
„Durch Ausgleich der Netto-Einnahmeverluste bis zu 50 % für die Dauer der (teilweisen) Betriebsuntersagung zwischen 1. November 2020 und 31. März 2021 sollen Insolvenzen vermieden und der Fortbestand einer niedrigschwelligen, flächendeckenden Erwachsenenbildungslandschaft in Bayern gesichert werden. Der Ministerrat beschließt, dass der zusätzliche Mittelbedarf in Höhe von
• bis zu 5 Mio. Euro für Soforthilfen für die nach dem Bayerischen Erwachsenenbildungsförderungsgesetz geförderten Einrichtungen der Erwachsenenbildung sowie für die weiteren Einrichtungen der Erwachsenenbildung im Zuständigkeitsbereich des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus.
• bis zu 0,3 Mio. Euro für Soforthilfen für die nach dem Bayerischen Agrarwirtschaftsgesetz geförderten Bildungszentren im ländlichen Raum im Zuständigkeitsbereich des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten,
• bis zu 0,2 Mio. Euro für Soforthilfen für die Einrichtungen der außer-schulischen Umweltbildung im Zuständigkeitsbereich des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vorbehaltlich der Entscheidung des Bayerischen Landtags zum Haushalt 2021 aus dem Verstärkungsansatz im Sonderfonds Corona-Pandemie finanziert werden soll.“