Wirtschaftshilfen für Brauereigaststätten, Vinotheken von Weingütern und Straußwirtschaften
München
17.03.2021
MdL Gudrun Brendel-Fischer: Unterstützung für Kathi, Conny, Helmut & Co.
„Was lange währt, wird endlich gut“, so kommentiert die Bayreuther CSU-Landtagsabgeordnete Gudrun Brendel-Fischer die Entscheidung von Bundeswirtschaftsminister Altmaier die November- und Dezemberhilfe für die vielen Brauereigaststätten zu verbessern. „Sollte Peter Altmaier irgendwann in meinem Stimmkreis sein, bekommt er von mir Freibier zum Dank“.
Seit Wochen wurde unter den oberfränkischen CSU-Landtagsabgeordneten mit Blick auf die im Regierungsbezirk beheimateten Brauereigaststätten – viele davon in der Fränkischen Schweiz - darüber debattiert, wie man den Unternehmen mit angeschlossener Gaststätte den Zugang zu den außerordentlichen Wirtschaftshilfen erleichtern könnte.
„Nun ist es so, dass Gaststätten, die an ein Unternehmen wie eine Brauerei angeschlossen sind, bei der Antragsberechtigung so behandelt werden, als handele es sich um eigenständige Unternehmen. Der Gaststättenteil ist unabhängig vom restlichen Unternehmen“, erklärt Brendel-Fischer.
Diese erweiterte Antragsberechtigung greift für die November- und Dezemberhilfe und umfasst neben Brauereigaststätten auch Vinotheken von Weingütern und Straußwirtschaften. Mit diesen beiden Hilfen können Unternehmen Zuschüsse in Höhe von 75 Prozent des Umsatzes aus dem Vorjahreszeitraum erhalten. Die Antragstellung ist bis zum 30.04.2021 möglich.
„Trotz der erzielten Verbesserungen ist es mir sehr bewusst“, sagt Brendel-Fischer, „dass der sehnlichste Wunsch der Gastronomen die Öffnung ist“.